CDU-Ratsfraktion: Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

19. Oktober 2002

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Nordhorn ist weiterhin dafür, von den Anliegern vorhandener ausgebauter Straßen keine Straßenausbaubeiträge zu erheben. Das beschlossen die Mitglieder einstimmig in ihrer letzten Fraktionssitzung am Montagabend. Sie plädieren deshalb dafür, die im Jahre 1997 von einer rot-grünen Ratsmehrheit verabschiedete Straßenausbaubeitragssatzung wieder aufzuheben. Mit diesem Beschluss bekräftigen sie die bereits von der damaligen CDU-Ratsfraktion vertretene Auffassung, in Nordhorn keine Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Zur Klarstellung: Straßenausbaubeiträge sind nicht zu verwechseln mit den Erschließungsbeiträgen, die von Anliegern neuer Straßen erhoben werden.
Anlass für eine Neuberatung über die Straßenausbaubeiträge ist eine vom Bürgermeister eingebrachte Vorlage für die nächste Sitzung des städtischen Stadtentwicklungsausschusses am kommenden Montag, dem 21. Oktober. Danach soll die zuletzt im März 2000 geänderte Straßenausbaubeitragssatzung erneut geändert werden. Die vorgeschlagene Änderung wird mit der Entwicklung der neueren Rechtssprechung begründet. U.a. wird danach vorgeschlagen, eine Erhöhung des Anliegeranteils am umlagefähigen Aufwand vorzunehmen und die Beitragsfreistellung von Radwegen aufzugeben. Das würde zu erheblichen Kosten für die Anlieger führen, die etliche Tausend Euro betragen können.

Die CDU-Fraktion begründet ihre ablehnende Haltung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen damit, dass nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 5. Juni 2001 die Gemeinden die Möglichkeit haben, auf die Beitragserhebung zu verzichten, weil danach „eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht". Sie verweist darauf, dass nach ihren Informationen eine Reihe von niedersächsischen Städten (u.a. Wilhelmshaven, Emden, Wolfsburg, Langenhagen) keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen oder sie inzwischen wieder aufgehoben haben. Die CDU-Fraktion Nordhorn fühlt sich durch diese Entwicklung in ihrer bisherigen ablehnenden Haltung bestätigt und hält es deshalb aufgrund der geänderten Rechtslage für geboten, die vorhandene Satzung jetzt aufzuheben.
Bereits bisher hält die Nordhorner CDU eine Beitragspflicht für die betroffenen Anlieger für ungerecht. Sie sah darin für diesen Personenkreis eine einseitige und willkürliche Belastung. Wer zufällig an einer stark befahrenen und deshalb eher auszubauenden Straße wohnt wie zum Beispiel an der Blumenstraße, muss im Falle des Straßenausbaues mit einer Zahlungspflicht rechnen. Dagegen bleiben die Anlieger an vielen ruhigen Wohnstraßen von Ausbaumaßnahmen und somit von Kostenübernahmen verschont. Ferner hält die CDU-Fraktion eine Aufrechterhaltung der Beitragspflicht für völlig unwirtschaftlich, weil nach bisherigen Erfahrungen komplizierte Abrechnungsverfahren und oftmals langwierige Streitverfahren mit den Anliegern zu einem hohen Verwaltungsaufwand mit wenigen Erträgen führten.

In diesem Zusammenhang plädiert die CDU-Fraktion mit Nachdruck dafür, das vorhandene Straßennetz baulich besser als vielfach in der Vergangenheit zu unterhalten. „Es ist besser und billiger, die Straßen ständig zu pflegen und instand zu halten, als jahrelang nichts zu tun und sie dann mit hohem Kostenaufwand mit großer Beteiligung der Bürger ausbauen zu müssen nach dem Motto: Rechtzeitige Maßnahmen vor Abkassieren der Bürger!" hieß es.

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