CDU: Auswahl der Schöffen rechtswidrig – Ratsfraktion lässt jüngstes Verfahren prüfen

12. August 2008

Die CDU-Ratsfraktion will das Verfahren, mit dem die Stadt unlängst die neuen Schöffen für das Amtsgericht Nordhorn und das Landgericht Osnabrück ausgewählt hat, durch den Landkreis als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde prüfen lassen. Nach Auffassung der CDU war das Verfahren formal rechtswidrig. Auch sieht sich die Fraktion vom Bürgermeister falsch informiert und „getäuscht". Ziel der CDU ist es, mit der Prüfung für die nächste Schöffenwahl in fünf Jahren ein rechtlich abgesichertes Verfahren zu finden.
gn-online vom 08.08.08 / tk Nordhorn. In der Vergangenheit wurden Kandidaten für die Schöffenwahlen allein von den im Rat vertretenen Parteien benannt. Aus diesen Benennungen wurden dann die Kandidaten für die Schöffenwahlen ausgelost. Dazu erklärten der CDU-Fraktionsvorsitzende Andre Mülstegen und Ratsmitglied Peter Skutta im Gespräch mit den GN: „Dieses Verfahren wurde deshalb so gewählt, weil laut Bundesgericht es gerade dem Rat obliegt, die Schöffenvorschlagsliste aufzustellen, da dieser Vorgang eine entscheidende Bedeutung für die Repräsentanz der gesamten Bevölkerung in der Strafrechtspflege hat und gerade der Stadtrat dafür die beste Kenntnis hinsichtlich der Eignung der einzelnen Bewerber besitzt." Durch die Benennung der Schöffen von den Parteien im Rat sei stets gewährleistet worden, „dass die Bürger, die kandidieren, auch geeignet sind". Somit habe man auch verhindern können, dass zum Beispiel Kandidaten mit extremistischem Hintergrund in dieses Amt gelangen.
In diesem Punkt wurde allerdings aus Sicht der CDU diesmal gegen geltendes Recht verstoßen: Nachdem sich die erforderlichen 37 Kandidaten durch die Ratsfraktionen nicht gefunden hatten – die CDU hatte nach eigenen Angaben mit 13 Kandidaten mit Abstand die meisten benannt -, wurde die Suche von der Stadtverwaltung über die Presse öffentlich gemacht. Daraufhin meldeten sich 76 interessierte Bürger. Bei der darauffolgenden Auslosung der Bewerber im Stadtrat war dann nach Auffassung der CDU jedoch nicht mehr gewährleistet, dass alle Kandidaten „bekannt und auch geeignet seien".
In einem Leitsatz des Bundesgerichtshofes wird hierzu nach den Worten des Juristen Peter Skutta aber eindeutig festgestellt, dass „bei der Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen es fehlerhaft ist, wenn die Gemeindevertretung eine nach dem Zufallsprinzip erstellte Liste ohne weiteres übernimmt". Mülstegen: „Und genau das ist geschehen: Es bewarben sich 76 Bürger, aus denen die Kandidaten ohne weiteres gelost wurden und durch den Rat bestätigt wurden – hier liegt ein Rechtsverstoß vor."
Dass im Verfahren der vorhergehenden Jahre auch gelost wurde, ist aus Sicht Mülstegens hingegen legitim: „Im Lostopf befanden sich ausschließlich Personen, die durch die Parteien vorgeschlagen wurden – also der Stadtrat besaß im Verfahren dafür die beste Kenntnis hinsichtlich der Eignung der einzelnen Bewerber."
Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld des Beschlusses immer wieder deutlich gemacht, dass sie das jüngste Verfahren als fehlerhaft empfindet, berichteten Mülstegen und Skutta. Da seitens des Bürgermeisters die Bedenken als unbegründet zurückgewiesen und das Verfahren als „praktikabel und gerecht" eingestuft worden sei, sehen sie sich zudem vom Verwaltungschef getäuscht. „Im Vertrauen auf die Aussage der Verwaltung beschloss die CDU die vorgeschlagenen Kandidaten mit." Im Nachhinein, nach eingehender Prüfung von acht Jahre alten Protokollen, habe die CDU-Fraktion nun aber feststellen müssen, „dass sie getäuscht wurde, da das aktuell gewählte Verfahren mitnichten dem seit Jahren praktizierten Verfahren entsprochen" habe. Mülstegen: „Unser Vertrauensverhältnis zur Verwaltung ist nachhaltig gestört. Sollen wir jetzt vor jeder Entscheidung Protokolle wälzen, um die Verwaltung zu kontrollierenÄ Oder wurde hier nur schlampig vorgearbeitetÄ"
Entschieden weisen Skutta und Mülstegen die Vorwürfe aus anderen Fraktionen zurück, der CDU sei lediglich daran gelegen, nur möglichst viele eigene Kandidaten für die Schöffenliste durchzubringen: „Wir wollen hier nichts rückgängig machen, sondern eine generelle Klärung: Darum soll die Kommunalaufsicht das Verfahren prüfen." An den diesmal ausgelosten Kandidaten werde sich sowieso nichts mehr ändern: Die sind bereits fristgerecht zum 1. Juli dem Amtsgericht zur Auswahl gemeldet worden.

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