Digitalisierung der Ratsarbeit

3. Mai 2021
Im Finanzausschuss am 28. April 2021 tauschten sich die Ratspolitiker auf Antrag der CDU zu zwei artverwandten Themen aus: Es geht um die Live-Übertragung von Ratssitzungen und der Möglichkeit, auch nach der Pandemie, digital an Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse teilzunehmen.

Digitale Mandatsausübung
Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Niedersachsen ist eine Teilnahme an einer Ausschusssitzung oder des Rates nur in Präsenz möglich. Aktuelle Ausnahmen existieren lediglich aufgrund der pandemischen Lage. Die CDU – Fraktion möchte nun erste Schritte unternehmen, damit ein Recht auf digitale Mandatsausübung in die niedersächsische Kommunalverfassung festgeschrieben wird. Die Nordhorner Christdemokraten begründen den Antrag mit einer steigenden Selbstverständlichkeit von digitalen Sitzungen aber auch mit der Attraktivierung von Kommunalpolitik z. B. für auswärts arbeitende Nordhorner oder Studenten. In dem Antrag der CDU wird zudem auf aktuelle gesetzliche Änderungen der bayrischen Gemeindeordnung verwiesen. In Bayern ist man kürzlich den Schritt gegangen und hat die digitale Mandatsausübung als zulässig festgeschrieben.
„Es ist aufgrund der klaren Regelungen in der Kommunalverfassung derzeit nicht möglich – außerhalb der Pandemie – das Mandat auch digital auszuüben", so Gert Lödden, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU. Gerade für die Vereinbarkeit von Familie, Mandant und Beruf oder im Falle einer auswärtigen Tätigkeit kann die digitale Mandatsausübung aber ein großer Pluspunkt sein. „Für uns ist auch klar, dass die direkte politische Auseinandersetzung in einem Raum häufig die bessere Möglichkeit ist. Da Kommunalpolitiker diese Tätigkeit aber eben nicht hauptberuflich ausüben, müssen wir diskutieren, wie wir eine bessere Vereinbarkeit des Hobbys mit Beruf und Familie bzw. Studium erreichen können", so Lödden. Die Verwaltung führt in der Vorlage diverse Gegenargumente auf, die gegen eine digitale Mandatsausübung sprechen. „Technische Dinge, wie z. B. eine Rückkopplung oder organisatorische Fragen wie das „Überblick bewahren" sind jedoch Fragestellungen, die man durchaus in den Griff bekommen kann", so Lödden weiter. Sie dürften nach Ansicht der CDU kein Argument sein, die Thematik nicht weiter zu verfolgen.
„Leider ist aber eine Umsetzung durch eine eigene Nordhorner-Regelung nicht möglich", so Lödden. Etwaige Beschlüsse außerhalb der Pandemie können nur in Präsenz getroffen werden. „Daher haben wir in unserem Beschlussvorschlag auch deutlich gemacht, dass sich die Stadt Nordhorn an das Land Niedersachsen wenden soll, um kurzfristig entsprechende gesetzliche Regelungen nach dem bayrischen Vorbild auf den Weg zu bringen", so Lödden zum Vorschlag der Christdemokraten. Beschlossen wurde vom Ausschuss schlussendlich, den Weg über den Städtetag zu gehen und dort zu diskutieren, wie digitale Formate künftig in die Kommunalverfassung aufgenommen werden können.
Live-Übertragung Ratssitzung
Ein zweiter Themenbereich, der auf Antrag der CDU diskutiert wird, ist die Frage der Live-Übertragung von Rats- und Fachausschusssitzungen. Das Thema wurde von den Nordhorner Christdemokraten bereits 2019 aufgeworfen und soll nun für die Ratsperiode ab November 2021 in die Umsetzung gelangen. „Die Verwaltung hat in der Vorlage verschiedene Ausführungen zur Umsetzung gemacht", so Lödden. Eine Möglichkeit wäre die Installation einer Kamera in der Ecke des Ratssaales, damit der gesamte Saal erfasst wird. Zusätzlich wären auch weitere Kameras möglich, die auf den jeweiligen Redner schwenken. „Da es jedoch in erster Linie um Redebeiträge geht, scheint der Vorschlag mit der fest installierten Kamera durchaus praktikabel", so die CDU.
Da noch Fragestellungen zum Umfang der Übertragung an sich zu klären sind (Ratssitzungen, Ausschüsse, usw.) schlägt die Verwaltung vor, diese Detailfragen in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden zu erörtern. „Die Ergebnisse aus dieser Runde sollten dann im nächsten Finanzausschuss im Sommer abschließend diskutiert werden und – wenn es entsprechende Mehrheiten für eine Live-Übertragung gibt – zur nächsten Ratsperiode umgesetzt werden", so Lödden. Die CDU erhofft sich durch die Übertragung der Ratssitzungen – aber auch der Fachausschusssitzungen – eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung. „Nicht jeder Bürger kann aufgrund der Sitzungstermine den Weg in den Ausschuss finden – durch eine Übertragung der Wortbeiträge können sich die Bürgerinnen und Bürger aber ein Bild von der politischen Diskussion machen und sich so noch intensiver mit den Themen auseinandersetzen als es heute möglich ist", so der Fraktionsvorsitzende der CDU, Michael Rilke abschließend.

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