Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage in Nordhorn gefährdet?

4. März 2017

CDU ist in Sorge um den Einzelhandelsstandort Nordhorn während des Holschenmarktes und des „Nordhorner Oktobers“
Mit Sorge hat die CDU Nordhorn die Information aufgenommen, dass von der Stadt Nordhorn im Jahr 2017 keine verkaufsoffenen Sonntage zu gelassen werden sollen. Die Stadt reagiere damit auf die angeblich unklare Rechtslage und bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aus dem Januar, welche dazu geführt hatte, dass der „Nordhorner Neujahrsgruß“ und damit der verkaufsoffene Sonntag nicht wie geplant stattfinden konnte. VVV und Geschäftsleute hatten bereits in Werbung investiert und bleiben nun auf den Kosten sitzen!“, so der Fraktionsvorsitzende Andre Mülstegen gegenüber den GN. „Das ist ein beträchtlicher Imageschaden für die Stadt, wenn Kunden in Erwartung des verkaufsoffenen Sonntags nach Nordhorn kommen und vor verschlossenen Türen stehen!“, so Mülstegen weiter.
Die CDU befürchtet durch die nun gegenüber Geschäftsleuten kommunizierte Entscheidung einen Nachteil für die Gewerbetreibenden auf der grünen Wiese und der Innenstadt. Nach Informationen der CDU führt ein verkaufsoffener Sonntag nach groben Schätzungen zu einem Umsatz von ca. 1,5 Millionen EUR â€" Umsätze die zum Teil nicht aufgeholt werden können, wenn Kunden das Internet als Einzelhandelsersatz nutzen, so die CDU.
Die CDU fasst das Problem aus dem Januar wie folgt zusammen: „Ver.di hat sich darauf berufen, dass ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse der potenziellen Käufer nicht ausreicht, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen“ „Schlussendlich hat aber das Verwaltungsgericht auch festgehalten, dass 4 verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich möglich seien“, so die CDU.
Wichtig sei, dass bei der entsprechenden Regelung über die die Begleitveranstaltung eine prägende Wirkung entfalten muss, die nicht nur „Anhängsel“ zu dem verkaufsoffenen Sonntag sei. Für die CDU sei ein verkaufsoffener Sonntag während des „Holschenmarkt“ und ein weiterer Tag während des „Goldene Oktober“ daher genehmigungsfähig.
„Die Klage von ver.di gegen die Veranstaltung im Januar hat doch in erster Linie gezeigt, dass die Interessen von Gewerkschaft, Kirche, Handel und Stadt versöhnt werden müssen, um erneuten Klagen vorzubeugen“, so Gert Lödden, Fraktionsgeschäftsführer der CDU und Vorsitzender des Wirtschafts- und Tourismusausschusses. Lödden weiter: „Wir brauchen Planungssicherheit für die lokalen Händler, Beschäftigten und Kunden.“
Der Bürgermeister müsste bei diesem Thema zunächst reden â€" und dann handeln, so die CDU.
„Gerichtlich und sehr kurzfristig ausgesprochene Verkaufsverbote sind schlecht für Nordhorn“, so Lödden weiter. Es könnte aber sicher auch nicht im Sinne der Stadt sein, dass Familien und andere Kaufinteressierten, die oft am Sonntag Zeit fürs „Shopping“ haben in andere Städte ausweichen, die durchaus noch verkaufsoffene Sonntage anbieten.“
„Das alles ist fatal für unsere Stadt“, so Andre Mülstegen als Fraktions- und Stadtverbandsvorsitzender der Nordhorner CDU. Neben wirtschaftlichen Interessen ist dies auch übrigens sehr bedauerlich für die Besucher.  Die Kombination aus Märkten und Festen und geöffneten Geschäften stärke nicht nur den innerstädtischen Handel, sondern biete ein Erlebnis für die ganze Familie.
Die CDU hat aus diesem Grund die Stadtverwaltung kürzlich gebeten, von der bereits an Geschäftsleute kommunizierten Entscheidung, im Jahr 2017 keine Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage zu erteilen, abzurücken und offene Gespräche mit den Gewerkschaften zu führen und Konzepte zu entwickeln unter welchen Voraussetzungen die Öffnung der Geschäfte während der beiden großen Innenstadtfeste möglich sind.

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