Infoveranstaltung zum Wolf der Nordhorner CDU erweckt großes Interesse

8. Februar 2016

12491982_1280422948641549_2653168096796595855_oDie CDU-Ortsverbände Nordhorn-Mitte-Ost und Nordhorn-Nord hatten zu einer Informationsveranstaltung unter dem Stichwort „Wölfe in Nordhorn?“ eingeladen. Rund 60 interessierte Bürger lockte das Thema zum Stammvater der Haushunde an. Darunter viele Landwirte, Hobbytierzüchter und Jäger. Als Referenten standen „Wolfsberater“ Reinhold Gosejacob und der Leiter des Veterinäramtes des Landkreises Grafschaft Bentheim,  Dr. Hermann Kramer, zur Verfügung.
Zur Beginn der Veranstaltung war Ingrid Thole, Ortsvorsitzende der CDU-Mitte-Ost positiv überrascht von der großen Resonanz und freute sich, dass man ein Thema aufgegriffen habe, dass anscheinend vielen unter den Nägeln brenne. Im Anschluss daran stellte der vom niedersächsischen Umweltministerium auf Vorschlag der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ernannte Wolfsberater, Reinhold Gosejacob seine Aufgaben vor. Als Wolfsberater sei er erster Ansprechpartner für die Bürger, gebe Auskunft und stehe für Informationsveranstaltungen wie dieser zur Verfügung. Und natürlich komme er ins Spiel, wenn ein Wolf oder seine Spuren gesichtet worden seien. Er übernehme die Aufgabe, dass notwendige Material â€" beispielsweise Wolfslosung â€" an die zuständigen Stellen zu senden, um einen anerkannten Wolfsnachweis zu ermöglichen. Auch im Falle eines Wolfsangriffes auf Nutz- oder Haustiere, sei er dafür da, die notwendigen Schritte zu veranlassen, um festzustellen, dass es sich bei dem „Täter“ tatsächlich um einen Wolf handele. Gosejacob verwies darauf, dass die letzte offizielle Wolfsmeldung aus der Grafschaft aus dem 2.Quartal 2015 stamme. Bei dem Wolf habe es sich um ein Einzeltier gehandelt.
Gosejacob und Dr. Hermann Kramer betonten, dass es sich nach der derzeitigen Rechtslage beim Wolf (Canis lupus) um eine nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art handele und der Wolf zudem auch nach europäischem Recht, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, geschützt sei. Eine Bejagung oder Bestandsreduzierung sei daher ohne Änderung des europäischen Rechtes nicht möglich. Eine Tötung sogar strafbar. Lediglich die Entnahme von Einzeltieren, sei in Ausnahmesituationen zulässig.
Dr. Hermann Kramer erläuterte in seinem Vortrag viele Hintergründe zur Biologie und zum Verhalten des Wolfes. Ob sich mittelfristig ein Wolfsrudel in der Grafschaft oder dem benachbarten Emsland ansiedele sei nicht auszuschließen, darauf hätten die Behörden und Bürger vor Ort keinen Einfluss. Er wies zudem darauf hin, dass ein Nebeneinander von Mensch und Wolf in vielen europäischen Ländern gelinge, auch in Ländern, von denen es vielen Menschen nicht bekannt sei, wie Frankreich, Spanien und Italien. Wolfsrisse von Nutz- und Haustieren, seien aber natürlich nicht gänzlich zu verhindern. Hier gelte es vor allem seitens der Halter vernünftige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Weiterhin gebe es vom Land Niedersachsen zumindest für landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhalter Fördermöglichkeiten und Entschädigungsgelder. Die emotionale Betroffenheit im Einzelfall könne damit aber sicherlich nicht begegnet werden. Für den Mensch sähe er aber keine große Gefahr. Der Straßenverkehr oder die Wahrscheinlichkeit eines Überfalls durch einen Menschen im Wald seien deutlich größer. Um die Gefahr dennoch zu minimieren, gelte es aber gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Dr. Kramer riet dazu, bei einem ungewollten Wolfskontakt nicht in Panik zu verfallen, sondern sich groß zu machen, wenn nötig laute Geräusche zu machen und sich langsam zu entfernen. Er wies darauf hin, dass Wölfe sehr lernfähige Tiere wären. Daher gelte es in keinem Fall Wölfe zu füttern. Dies könne dazu führen, dass der Wolf seine natürliche Scheu vor dem Menschen verliere. Entsprechendes Verhalten wird bei einzelnen Wölfen in Deutschland vermutet und ist vor allem aus Naturparks in Amerika bekannt. Zudem gelte es beim Vorhandensein eines Wolfes in der Region, kein potentielles Futter für den Wolf wie beispielsweise Essensreste draußen liegen zu lassen. Dr. Kramer plädierte für einen sachgerechten Umgang mit einem sogenannten Problemwolf.  Wölfe die beispielsweise keine Scheu vor Menschen zeigten oder sich in erheblichem Maße auf landwirtschaftliche Nutztiere als Beute spezialisiert haben. Dann müsse auch die Tötung eine Option sein. Dr. Kramer stellte ausdrücklich klar, dass er sich diese Maßnahme nur für die betroffenen Problemwölfe wünsche. Dies sei auch für die Akzeptanz des Wolfes an sich in der Gesellschaft sinnvoll. Er warb zudem dafür, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen bzw. zu nutzen, um Wölfe zum Beispiel durch Gummigeschosse zu vergrämen. Dadurch könnte man die Entstehung von Problemwölfen verhindern. In dem Zusammenhang verwies er auf den Fall, bei dem sich ein Wolf aus Neugier einem Kindergarten genähert hatte. Für viele auf den ersten Blick unverständlich warb Dr. Kramer dafür, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Er stellte klar, dass eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht nicht gleich zu setzen sei mit der Bejagung des Wolfes. Diese sei derzeit rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings würde der Wolf dann der jagdrechtlichen Hegepflicht obliegen. Die Jäger wären dann in der Pflicht die Entwicklungen des Wolfes zu beobachten und stünden als Ansprechpartner bei Unfällen und für Vergrämungsmaßnahem zur Verfügung. Dr. Kramer machte deutlich, dass es zu seiner Forderung innerhalb der deutschen Jägerschaft ganz unterschiedliche Meinungen gebe. Abschließend stellte Dr. Kramer fest, dass sich die Deutschen an die Anwesenheit des Wolfes wieder gewöhnen und dementsprechend auch ihr Verhalten ändern müssten. Allerdings sollte man den Wolf nicht romantisieren, er sei nun Mal ein Raubtier, daher müsse man auch bereit sein im Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Im Rahmen der Diskussion wurde von den einzelnen Teilnehmern scharf kritisiert, dass die derzeitige Abwicklung der Erstattungen im Schadensfall viel zu lange dauere und die Fördergelder für Schutzmaßnahmen bei weitem nicht ausreichten. Die Teilnehmer sahen die  niedersächsische Landesregierung in der Pflicht, zu handeln.

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