CDU Nordhorn fordert mehr Bürgerbeteiligung

4. Dezember 2005

Nordhorn, 2.12.05
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich einen Antrag der CDU-Fraktion auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zum Stadtentwicklungsausschuss am 12.12.05. ein.
Wir beantragen,
die Richtlinie zur Durchführung einer Anliegerbeteiligung zur Straßenausbaubeitragssatzung vom 20.02.1997 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 16.12.2002)
zu ändern.
Alt:
Beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, in denen aus technischen Gründen eine Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich ist, werden ohne Zustimmungserklärung der Anlieger in den Haushalt aufgenommen.
Wenn gleichzeitig eine Umgestaltung des Straßenraumes vorgenommen wird, ist eine Anliegerbeteiligung ohne Zustimmungspflicht durchzuführen.
Für Maßnahmen, die nur eine Umgestaltung des Straßenraumes vorsehen, gilt weiterhin die bisherige Regelung.

CDU-Änderung:
Streichen des 2. Absatzes
Einfügen:
Eine Anliegerbeteiligung ohne Zustimmungspflicht ist bei jeder Straßenbaumaßnahme, die der Beitragspflicht unterliegt, durchzuführen.

Begründung:
Bereits in der Ratssitzung am 3.11.05 wurde dieser Punkt von der CDU kritisiert. Straßenumbaumaßnahmen bzw. -erneuerungen, die der Straßenausbaubeitragspflicht unterliegen, kosten den Bürger Geld. Die CDU Fraktion möchte durch diese Änderung die Bürgernähe der Verwaltung weiter ausbauen und verhindern, dass der Bürger einfach zum Kostenträger „degradiert" wird. Auch können so Bürger Änderungswünsche bzgl. der Gestaltung der Straße in Front ihres Grundstückes einbringen (z.B. Verlegung einer Einfahrt oder ähnliches).
Die Anliegerbeteiligung kann dergestalt aussehen, dass die Verwaltung einen Termin anbietet, zu dem die betroffenen Bürger ins Rathaus kommen können, um sich die Maßnahmen vorstellen zu lassen.
Andre Mülstegen

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