CDU-Fraktion begrüßt die neue Katzenschutzverordnung, hat allerdings noch einige kritische Nachfragen

2. Mai 2021

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Nordhorn stellt sich hinter die geplante Katzenschutzverordnung, in der es um die Kastrationspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Nordhorn geht. Die Verordnung wurde in den letzten Monaten von der Stadtverwaltung in Kooperation mit Verbänden ausgearbeitet. Ziel der Verordnung ist es, durch die Kastrationspflicht mittelfristig die Zahl der verwilderten Katzen zu reduzieren. Die CDU-Fraktion hat sich intensiv mit den von der Stadtverwaltung geplanten Vorgaben beschäftigt und kommt nach den von der Fraktionsgeschäftsführerin Dittmann initiierten Gesprächen zum Schluss, dass die Vorteile einer Katzenschutzverordnung die Nachteile überwiegen.

„Verwilderte Hauskatzen befinden sich häufig in einem schlechten Gesundheitszustand. Jedem Tierfreund sollte daher daran gelegen sein, deren Zahl zu verringern. Verwilderte Katzen bedrohen zudem die Artenvielfalt. Aus dem Grund fordern nicht nur Tierschutzverbände eine Kastrationspflicht, sondern auch Naturschutzverbände wie beispielsweise der Deutsche Jagdverband", so Malte Kramer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Es gibt keine gesetzliche Kastrationspflicht, aber seit 2013 entsprechende Ermächtigungen, dass die Kommunen tätig werden können, so die CDU.
Durchschnittlich paaren sich Katzen zweimal im Jahr. Aus einem Wurf überleben in freier Wildbahn etwa drei Junge. Das bedeutet – verschiedenen Rechenmodellen folgend – hunderttausende Jungkatzen binnen weniger Jahre. Die neue Generation Streuner ist sehr scheu, entzieht sich komplett dem Einfluss der Menschen und ist in den meisten Fällen nicht sozialisierbar. Das macht einen Aufenthalt im Tierheim oder eine Vermittlung an Tierfreunde kaum möglich. Häufig kommen bei den Katzen dann Krankheiten hinzu – ein Kreislauf, der bisher nicht unterbrochen werden konnte. Entsprechend reagiert wurde auf diese Situation bereits in Bad Bentheim und Schüttorf. Beide Kommunen haben bereits eine Kastrationspflicht.
Im Ausschuss hat die CDU-Fraktion zwei Punkte zur Diskussion gestellt. So hat sich die CDU dafür ausgesprochen, nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung mit dem Vollzug zu beginnen – wichtig sei, so die CDU, eine gewisse Gewöhnungszeit an die neue Verordnung. Darüber hinaus hat die CDU die Verwaltung gebeten darzulegen, wie konkret die Kontrollen erfolgen sollen. Die Stadt Nordhorn ist nach der Verordnung die zuständige Behörde. Etwaige Kontrollen müssten nach Ansicht der CDU auch von ihr durchgeführt werden. „Die Delegation von Kontrollaufgaben auf andere Personen scheidet für uns aus", so Stefan Koelmann im Fachausschuss. Diese Meinung wurde durch die Stadtverwaltung im Ausschuss bestätigt.
Begrüßt wird seitens der CDU die kurze Laufzeit der Verordnung bis zunächst nur 31. Dezember 2023. „Das automatische Außerkrafttreten der Verordnung führt dazu, dass sich Politik und Verwaltung in zwei Jahren erneut mit dem Thema befassen müssen. Dann liegen Erfahrungswerte vor, mit denen wir Entscheidungen zum Fortführen der Verordnung treffen können", so Koelmann abschließend.

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