Aufnahme von Deserteuren eindeutig Bundesangelegenheit!

13. März 2001

Im August 2000 wurde im Verwaltungsausschuß der Stadt Nordhorn beschlossen, einen entsprechenden Ratsbeschluß zur Aufnahme von zwei ausländische Deserteuren in Nordhorn zu fassen, sich für eine entsprechende Daueraufenthalts-genehmigung einzusetzen und vor allem aus Mitteln der Nordhorner Steuerzahler die entstehenden Kosten übernehmen.

Die CDU-Fraktion hat die Rechtmäßigkeit solcher Beschlüsse von Anfang an in Zweifel gezogen und auf die Unvereinbarkeit mit den geltenden Ausländergesetzen hingewiesen.

Außerdem überschreitet die Stadt Nordhorn mit einem solchen Beschluß ihre Entscheidungskompetenz, weil dieses eindeutig in die Entscheidungskompetenz des Bundes fällt.

Da die CDU – Fraktion in der Diskussion für ihre Meinung in den Ratsgremien keine Mehrheit fand, bat sie in einem Schreiben vom 7. 9. 2000 die Kommunalaufsicht des Landkreises um Prüfung dieser Angelegenheit.

Nach mehr als 4 Monaten hat der Oberkreisdirektor nach Rücksprache mit dem niedersächsischen Innenministerium in einem Schreiben vom 19. 2. 2001 die Meinung der CDU-Fraktion eindeutig bestätigt und weist weiter darauf hin, daß ein derartiger Beschluß mit städtischen Kosten von jährlich mindestens 30.000 DM nicht mit einer „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung" der Gemeinden in Einklang zu bringen ist.

Die Stadtverwaltung hat inzwischen ihre damalige falsche Auffassung eingesehen und wird die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

Leider ist die damals von der CDU vorgeschlagene und mit großer Mehrheit beschlossene Resolution an den Bundeskanzler und den Verteidigungsminister von der Verwaltung bis heute nicht aufgegriffen und als Diskussionsvorschlag dem Rat vorgelegt worden.

Hans Kutz
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender

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